Technologietransfer als Alternative zur Unternehmensgründung / Corporate Venture Capital (BR#012)
YouTube-Link:
https://youtu.be/JXtnvS9JZ9M
Erstveröffentlichung:
22. Februar 2020
Sie sind Forscher, Entwickler, Ingenieur oder DIY-Tüftler mit Geschäftsidee? Nicht immer muss es die eigene Unternehmensgründung sein, um Ihre Zukunftsvision in die Tat umzusetzen: In vielen Fällen kann gerade bei industriell verwertbaren Entwicklungen ein Technologietransfer angesichts typischerweise hoher Anfangsinvestitionen die sinnvollere Alternative sein. Denkbar sind zudem „Win-Win“ Kombinationen aus Corporate Venture Capital (CVC), Beratervertrag und Technologietransfer, bei denen Finanzierungselemente mit klassischen Lizenzierungsmodellen zu schlagkräftigen neuen Ventures kombiniert werden.
In diesem Videobeitrag:
- Was ist Technologietransfer (TT)? - Produkt-, Anlagen- und Verfahrenstransfer 
- Know-How- und Gemischter Technologietransfer / Abgrenzung zur Patentlizenz 
 
- TT-Lizenzvergütung - Pauschalvergütung (Lump Sum), Umsatzvergütung und Stückvergütung (Royalties) 
- Mischvergütung und Backstop-Regelungen 
- Kostenregelung und Beratervertrag / Beraterhonorar 
 
- TT im Kontext von Corporate Venture Capital & Joint Ventures - Entrepreneur in Residence (EIR) -artige Gestaltungen 
- Vorfinanzierung mit Corporate VC 
- Umfunktionieren der eigenen Gesellschaft in eine (IP-) Holding-GmbH 
- Joint Venture: Gesellschaftsrechtlich über eine GmbH (Equity JV) oder vertraglich (Contractual JV) 
 
